§1 Geltungsbereich

1.1.  Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen DVision/Dennis Vieth | Knospenweg 7 | 44265 Dortmund (Auftragnehmer) und Ihnen (Auftraggeber) gelten für sämtliche Aufträge, Beratungstätigkeiten und sonstige Dienstleitungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2.  Ein Vertragsschluss und Inanspruchnahme unser Angebote und Dienstleistungen ist ohne vorherige Bestätigung und Einwilligung der zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB nicht möglich bzw. unzulässig.

1.3.  Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht zulässig, sofern nicht anders schriftlich und ausdrücklich vereinbart.

1.4.  Bei Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen, Nebenabreden und Bedingungen in Form von Änderungen und/oder Ergänzungen sind vorrangig und können ausschließlich durch gegenseitige schriftliche Bestätigung erfolgen.

§2 Vertragsgegenstand

2.1.  Vertragsgegenstand ist die jeweilig gegenseitig vereinbarte Dienstleistung (insbes. Beratung/Coaching, Prozess –, Office- u. Vertragsmanagement etc. – s. auch Portfolio), die ggf. auch im Paket angeboten werden kann. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten.

2.2.  Die vereinbarte Dienstleistung wird innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums erbracht. Bei Bedarf und/oder Notwendigkeit kann dieser im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

2.3.  Art und Umfang der jeweilig zu erbringenden Dienstleistung, sowie die entsprechenden Vorgehensweisen sind vorab den Angeboten zu entnehmen und nachfolgend in den schriftlichen Vereinbarungen/Verträgen geregelt. Änderungen jeglicher Art erfordern nach Absprache eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

2.4.  Neben der Möglichkeit die vereinbarten Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder einer anderweitigen (externen) Räumlichkeit auszuüben, bietet der Auftragnehmer nach Absprache und je nach den technischen Voraussetzungen des Auftraggebers und vereinbarter Dienstleistung auch die telefonische/videotelefonische bzw. onlinebasierte Durchführung an.

2.5.  Der Auftragnehmer ist berechtigt jeden dafür qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers mit der jeweiligen Dienstleistung oder mit Teilaufgaben zu betrauen oder Sachverständige, sowie externe Berater zu beauftragen. Das Weisungsrecht liegt dabei allein bei dem Auftragnehmer.

§3 Rechte und Pflichten

3.1.  Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung ist die Kooperation des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter und ggf. Vertragspartner. Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist ebenfalls die Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen, Unterlagen und Dokumente, sowie die Benennung eines zuständigen Ansprechpartners, der für etwaige Rückfragen zur Verfügung steht.

3.2.  Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner stellt die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung. Etwaige Veränderungen, die für die Ausführung der Dienstleistung relevant sind, werden auch während der Vertragslaufzeit umgehend mitgeteilt.

3.3.  Im Falle einer Ausübung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ist die Bereitstellung von extra Räumlichkeiten und Zugang zu diesen, sowie zur Infrastruktur (z.B. Telefon- und Internetzugang) erforderlich.

3.4.  Sämtliche nachweislich durch den Auftraggeber verursachten und verschuldeten Verzögerungen und Behinderungen der Tätigkeit sowie deren Folgen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der ggf. entstandene Mehraufwand wird dem Auftraggeber zu dem üblichen, in den Vertragsunterlagen genannten Stundensatz (außerhalb eines ggf. gewählten Dienstleistungspakets) in Rechnung gestellt.

3.5.  Die innerhalb der jeweiligen Dienstleistung und vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen jeglicher Art dürfen lediglich für die eigenen Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

3.6.  Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Auftragnehmer sämtliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ggf. von eingesetzten Mitarbeitern gesonderte Verpflichtungserklärungen unterzeichnen zu lassen.

3.7.  Der Auftragnehmer darf nur mit Einwilligung und Zustimmung des Auftraggebers Informationen und Daten an Dritte (z.B. Vertragspartner, Sachverständige, externe Berater) weitergeben und diese beauftragen.

3.8.  Unternehmensdaten und ggf. personenbezogene Daten dürfen lediglich im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung oder einer dauerhaften Geschäftsbeziehung nach Einwilligung verarbeitet werden. Ergänzend dazu verweisen wir auf die gültige Datenschutzerklärung (www.dvision-concept.de/datenschutz).

3.9.  Da es sich bei allen geschlossen Verträgen um Dienstleistungsverträge handelt, ist bereits per Definition die Erbringung eines Werks kein Vertragsbestandteil. Ein ggf. prognostizierter Erfolg wird unabhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers vom Auftragnehmer nicht geschuldet. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Ziels/Erfolgs besteht grundsätzlich nicht (s. auch §7, 7.2.; 7.3.)

3.10.  Sollte die Dienstleistung als solche nachweislich nicht oder nur teilweise innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Mehrkosten nachzuholen.

3.11.  Ausgenommen davon sind Umstände höherer Gewalt, also von außen kommende, keine betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse.

3.12.  Ein Mangel ist mittels einer Rüge unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnis schriftlich bei dem Auftragnehmer anzuzeigen.

3.13.  Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage die vereinbarte Dienstleistung oder die Behebung des angezeigten Mangels, trotz einer vom Auftraggeber gesetzten und angemessenen Nachfrist, zu erbringen, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung (s. auch nachfolgend §4 Kündigung) des Dienstleistungsvertrags berechtigt.

§4 Vertragsbeginn, -dauer und -beendigung/Kündigungsbedingungen

4.1.  Der Abschluss eines Vertrags erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines individuellen Angebots. Dies gilt auch bei ggf. online (Webseiten, Social Media Kanäle) oder in Printmedien dargestellten Festpreis-Angeboten (z.B. Dienstleistungspakete). Anzeigen jeglicher Art stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

4.2.  Ein Vertag kommt ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung bzw. Angebotsannahme zustande.

4.3.  Das Bereitstellen und Übersenden der bestätigten Angebots- und Vertragsunterlagen kann auf elektronischem Wege (z.B. Email bzw. online) erfolgen.

4.4. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums.

4.5.  Abweichende, vorzeitige und anderweitige Kündigungsbedingungen werden ausgeschlossen.

4.6.  Das Recht auf fristlose/außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (s. auch §3, 3.13.) bleibt unberührt.

4.7.  Bei vorzeitiger, fristloser bzw. außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

4.8.  Insbesondere bei der Nichterfüllung der unter §3 genannten Pflichten des Auftraggebers (Kooperationspflicht/Mitwirkung, rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von Zugängen, Informationen, Dokumenten, Wahrung des Urheberrechts etc.), bei Zahlungsverzug und unangemessenem Verhalten, ist der Auftragnehmer zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen bleibt auch hierbei erhalten. Darüber hinaus ergibt sich ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der bis zur regulären Beendigung des Vertrags fälligen Summe abzüglich der tatsächlich nicht entstandenen Aufwendungen.

§5 Vergütung und Fälligkeiten

5.1.  Die Höhe der jeweiligen Stundensätze oder ggf. Paket-Preise und etwaiger Nebenkosten, sowie die Fälligkeiten und sonstigen Zahlungsbedingungen sind den Angebots- bzw. Vertragsunterlagen zu entnehmen.

5.2.  Unter Nebenkosten sind insbesondere Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs-, sowie besondere Kommunikationskosten und sonstige Auslagen zu verstehen. Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Berechnung der Nebenkosten anhand vorab ausgewiesener angemessener Pauschalen.

5.3.  Gegebenenfalls anfallende Kosten durch externe Dienstleistungen Dritter werden ebenfalls gesondert und nach tatsächlichem Aufwand (auf Wunsch der Auftraggebers beleghaft) in Rechnung gestellt.

5.4.  Insbesondere Preise für Nebenkosten oder externer Dienstleistungen Dritter können extremer Preisschwankungen unterliegen. Dies kann u.U. dazu führen, dass der jeweilige Angebotspreis vom Rechnungspreis abweichen kann. Dies wird dem Auftraggeber vorab und gesondert mitgeteilt und bedarf dessen Bestätigung/Einwilligung vor Ausführung und Rechnungsstellung.

5.5.  Sämtliche Preisangaben inkl. gesondert ausgewiesener Nebenkosten erfolgen gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.

5.6.  Rechnungen sind, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen an den Auftragnehmer per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.

5.7.  Der Auftragnehmer kann zudem Vorschüsse in angemessener Höhe verlangen und ist zur Berechnung sog. Abschlagsrechnungen berechtigt. Die Zahlungsfrist für Abschlagrechnungen entspricht dabei der regulärer Rechnungen, sofern nicht anders vereinbart.

5.8.  Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenstehenden Betrags zu verweigern.

5.9.  Darüber hinaus kann der Auftragnehmer im Fall eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers den geschlossenen Vertrag fristlos kündigen (s. auch §4, 4.8.). Zudem ergibt sich auch hier ein Anspruch auf Schadenersatz.

5.10.  Ratenzahlungen auf Rechnungen werden grundsätzlich nicht gewährt.

5.11. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

§6 Aufbewahrungspflichten und Nutzungsrechte

6.1.  Wie in §3, 3.5. bereits erläutert dürfen die innerhalb der jeweiligen Dienstleistung und vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen jeglicher Art lediglich für die eigenen Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

6.2.  Darüber hinaus werden diese Unterlagen, Dokumente und sämtliche auftragsbezogene Korrespondenz nach eigenem Ermessen aufbewahrt.

6.3.  Die dem Auftragnehmer überlassenen, kundeneigenen Originale verbleiben lediglich als Kopie beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält originale Schriftstücke/Dokumente/Unterlagen spätestens am Ende des Leistungszeitraums bzw. bei Vertragsbeendigung zurück.

6.4.  Nutzungs- und Urheberrechte an allen veröffentlichten Fotos, Grafiken und Texten liegen allein bei dem Auftragnehmer. Die Nutzung und Weitergabe sind nicht gestattet und können straf- wie zivilrechtlich verfolgt werden.

§7 Haftung und Schadensersatzansprüche

7.1.  Die Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Darüber hinausgehende Schäden sind vom Auftraggeber entsprechend nachzuweisen.

7.2.  Von der Haftung und etwaigen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen sind grundsätzlich das Ausbleiben erfolgsabhängiger, lediglich prognostizierter Ziele, wie z.B. Umsatz- oder Gewinnerwartungen und/oder Einsparungen, sowie Produktivitäts- und Effektivitätssteigerungen.

7.3.  Die Erbringung eines Werks und aller damit verbundenen Zielerfüllungen sind ausdrücklich kein Vertragsbestandteil und werden somit auch von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen (s. auch §3, 3.9.).

7.4.  Aus Gründen höherer Gewalt (Pandemien, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, Streik, parteiübergreifend unverschuldeter und unvorhersehbarer Ereignisse etc. – s. auch §3, 3.11.) ergeben sich beidseitig und nach geltendem Recht keinerlei Haftungs- und Schadensersatzansprüche.

7.5.  Rechte Dritter sind von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers über die vollständige Entlastung gilt bei Einwilligung in die AGB und Bestätigung des Vertrags als erfüllt.

7.6.  Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei nachweislichem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung der vereinbarten Vertragspflicht, arglistigem Täuschen oder Verschweigen von Fehlern oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.7.  Kommt es zu in §3, 3.1. bis 3.5., sowie in §4, 4.8. und §5, 5.9. geregelten oder sonstigen Vertragsverletzungen durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt den Auftraggeber in Haftung zu setzen und Schadenersatz mindestens in Höhe der noch bis zum Vertragsende fälligen Beträge und etwaig entstandener nachweisbarer Aufwände geltend zu machen.

7.8.  Jegliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche verjähren laut gesetzlichen Regelungen spätestens nach 3 Jahren.

§8 Widerrufsrecht

8.1.  Verträge und geschäftliche Verbindungen kommen ausschließlich mit Unternehmen bzw. Unternehmern zu Stande. Ein Widerrufsrecht besteht nach §14 BGB nicht.

8.2.  Dies gilt auch für natürliche Personen, die zum Zweck einer Existenzgründung und einer selbständigen Tätigkeit auch vor Beginn des eigentlichen Geschäftsbetriebs einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit dem Auftragnehmer schließen.

§9 Datenschutz

9.1.  Informationen zu Erhebung, Speicherung und Verarbeitung jeglicher Daten können jederzeit der aktuell gültigen Datenschutzerklärung (www.dvision-concept.de/datenschutz) entnommen werden.

9.2.  Mit Senden einer Email, Absenden des Kontaktformulars oder einer Kontaktaufnahme über einen Social Media Account (Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, WhatsApp etc.) oder telefonisch gelten sowohl die Datenschutzerklärung, sowie auch die AGB als zur Kenntnis genommen und bestätigt.

9.3.  Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme (per Mail, WhatsApp, Social-Media, Skype etc.) über die beim Erstkontakt angegebenen Kontaktdaten kann jederzeit per Mail an info@dvision-group.de widerrufen werden.

§ 10 Rechtsordnung und Gerichtsstand

10.1.  Auf die AGB und sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Das einheitliche UN-Kaufrecht findet ausdrücklich keine Anwendung.

10.2.  Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dortmund.

§ 11 Salvatorische Klausel

11.1.  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2.  Ersatzbedingungen können zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausschließlich schriftlich vereinbart werden.